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Wir bieten allen Banken des genossenschaftlichen FinanzVerbundes die Möglichkeit, Problemkredite an uns zu verkaufen. Wir kaufen regelmäßig ganze Tranchen, z. B. alle Abwicklungsengagements einer Genossenschaftsbank. Natürlich kaufen wir auch kleine Teilpakete. Wir haben keine untere oder obere, feste Begrenzung der Stück- oder Volumenzahlen festgelegt. In den letzten zwanzig Jahren haben wir hunderte von Genossenschaftsbanken bei solchen Transaktionen beraten. Gerne sondieren wir ein mögliches Portfolio mit Ihnen vor Ort.

Der Ankauf erfolgt zum BAG-Preis. Dieser Preis wird von uns mit einem auf VR-Control basierenden Kalkulationsrechner ermittelt. Grundlage der Preisermittlung ist eine barwertige Betrachtung aller zukünftig erwarteten Liquiditätszu- und -abflüsse. Dabei werden unsere spezifischen Erfahrungen in der Verwertung in unserer Kalkulation berücksichtigt.

Der Verkauf der Problemkredite wird in einem Forderungskaufvertrag vereinbart. Bei gekündigten Krediten ist dazu keine Zustimmung der betroffenen Kreditnehmer erforderlich. Bei ungekündigten Engagements wird vor der Übertragung die Zustimmung des Kreditnehmers eingeholt. Ebenso verhält es sich bei Konsortialkredit- bzw. Sicherheiten-Poolverträgen mit anderen Banken, öffentlichen Stellen oder Bürgschaftsbanken. Da die BAG Bankaktiengesellschaft ebenso wie die Partnerbank ein Kreditinstitut ist, das dem Bankgeheimnis und der Bankenaufsicht in gleicher Weise unterliegt, wird die Position der betroffenen Kreditnehmer durch den Forderungskaufvertrag nicht unzumutbar beeinflusst, wie es bei einem Verkauf an eine Nicht-Bank, Inkassogesellschaft oder einen ausländischen Investor wäre.
Produktbroschüre BAG-Forderungskauf (PDF / 1380 KB)