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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie und der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, für die VR-BankCard und für die VR-ServiceCard und die Sonderbedingungen für das Online-Banking. Zudem gelten ab dem 31. Oktober 2009 die neuen Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr. Die neuen Bedingungen haben wir als Anlage beigefügt. Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen können Sie dieser Kundeninformation entnehmen. Unsere Entgelte, die Annahme- und Ausführungsfristen für Zahlungsaufträge und unsere Geschäftstage entnehmen Sie bitte – wie gewohnt – dem „Preisaushang“ und dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die folgenden Ausführungen auch Erläuterungen zu Bedingungstexten für Produkte enthalten können, deren Nutzung Sie aktuell nicht mit uns vereinbart haben. In diesem Fall sind die entsprechenden Ausführungen sowie die dazugehörigen Kundenbedingungen für Sie gegenstandslos. Die Bedingungen entfalten erst im Zusammenwirken mit den jeweiligen Produktverträgen (z. B. Karten-Vereinbarung, Online-Banking-Vereinbarung) ihre Wirkung.
Die geänderten AGB und Sonderbedingungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe widersprochen wird. Der rechtzeitige Versand des Widerspruchs ist ausreichend.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben umfassend überarbeitet worden. Da das neue Recht Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Überweisungen im EWR gleich behandelt, unterscheiden unsere Kundenbedingungen nur noch zwischen Überweisungen im EWR in Euro oder einer anderen EWR-Währung und Drittstaatensachverhalten (z.B. Überweisungen in die USA oder Überweisungen in japanischen Yen). Hervorzuheben sind folgende Regeln:
Der Zugang Ihrer Überweisung erfolgt durch den Eingang Ihres Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen (z. B. mit Abgabe des Auftrags in unseren Geschäftsräumen oder mit dessen Eingang auf dem Online-Banking-Server). Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nicht auf einen unserer Geschäftstage, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen. Die Geschäftstage können Sie unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ entnehmen. Danach sind grundsätzlich alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember Geschäftstage.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufträge bis zu dem an unseren Empfangsvorrichtungen oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Zweigstelle angegebenen Annahmezeitpunkt bei uns eingegangen sein müssen, damit sie noch für diesen Geschäftstag als zugegangen gelten. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags kann dieser grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung uns gegenüber möglich (vgl. Nummer 1.5).
Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben sind die vom Kunden als Lastschriftschuldner (Zahler) genutzten Lastschriftverfahren vertraglich ausführlich zu dokumentieren. Daher haben wir die neuen Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr geschaffen, die die folgenden vier Verfahren unterscheiden:
(A) „Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“
(B) „Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren“
(C) „Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“
(D) „Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“
Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr umfassen die bereits heute bestehenden beiden Lastschriftverfahren, das Einzugsermächtigungsverfahren und das Abbuchungsauftragsverfahren sowie die beiden neuen europäischen Lastschriftverfahren, das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Auf der Grundlage des neuen europäischen Rechtsrahmens besteht somit zukünftig auch die Möglichkeit, innerhalb des gesamten EU-Binnenmarktes Lastschriftzahlungen vorzunehmen. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie allerdings nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind.
Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr beschreiben insbesondere – dem Ablauf des jeweiligen Lastschriftverfahrens entsprechend – die Autorisierung, den Einzug, den Zahlungsvorgang und die Einlösung von Lastschriften. Darüber hinaus regeln sie Ihre Erstattungs- und Schadensersatzansprüche.
Die wesentlichen Merkmale dieser Lastschriftverfahren sind folgende:
Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Hierzu ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger, Geldbeträge von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen (Einzugsermächtigung). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die Lastschriften vorlegt.
Sie autorisieren die Zahlung nachträglich durch Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf Ihrem Konto. Der Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift können Sie bis zur Genehmigung widersprechen. Die Genehmigung gilt – wie schon bisher in der Nummer 7 Abs. 3 AGB geregelt – spätestens dann als erteilt, wenn Sie nicht der Belastungsbuchung binnen sechs Wochen ab Zugang des die Belastungsbuchung enthaltenen Rechnungsabschlusses widersprechen (vgl. hierzu Nummer A.2.4, Einzugsermächtigungsverfahren).
Auch mit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels Abbuchungsauftragslastschrift müssen Sie uns – im Unterschied zur Einzugsermächtigungslastschrift - unmittelbar anweisen, die Abbuchungsauftragslastschrift Ihrem Konto zu belasten und den Lastschriftbetrag an den Dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag).
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die Abbuchungsauftragslastschrift vorlegt.
Liegt uns ein Abbuchungsauftrag vor, können Sie der Kontobelastung mit einer Abbuchungsauftragslastschrift nicht widersprechen, d.h. Sie können keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen (vgl. Nummer B.2.5, Abbuchungsauftragsverfahren).
Das neue Zahlungsverkehrsrecht schafft die einheitlichen Rahmenbedingungen für ein Lastschriftverfahren, das Sie im EU-Binnenmarkt nutzen können. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Zudem müssen Sie dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen. Die Inhalte des Mandats ergeben sich aus Nummer C.2.2.1, SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basislastschriften vorlegt.
Sollten Sie einmal mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, können Sie von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (vgl. Nummer C.2.5, SEPA-Basis-Lastschriftverfahren).
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten, um insbesondere eine frühe Finalität von Zahlungen zu erzielen. Das Verfahren können Sie daher nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Nur dann kommt Abschnitt D. der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zur Anwendung. Für Verbraucher hingegen kommt Abschnitt D. der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr nicht zur Anwendung.
Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Zudem müssen Sie dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ erteilen und uns über die Erteilung des Mandats unterrichten. Die Inhalte des Mandats ergeben sich aus Nummer D.2.2.1, SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Firmenlastschriften vorlegt.
Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmenlastschrift können Sie von uns keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Deshalb haben wir dem ersten Lastschrifteinzug ein besonderes Bestätigungsverfahren vorgeschaltet (vgl. Nummer D.2.2.2, SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren).
In den Sonderbedingungen für das Online-Banking werden vor allem die Regelungen zur Sperrung, zum sorgfältigen Umgang mit PIN/TAN bzw. dem Signaturmedium sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Online-Banking-Verfügungen an das neue Zahlungsverkehrsrecht angepasst. Hervorzuheben sind: